Sie haben von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt Hametum® (pflanzliche Arzneimittel) auf einem klassischen Grünen Rezept oder Privatrezept in Papierform verordnet bekommen? Dann können Sie dieses zusammen mit der Rechnung der Apotheke bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Mit einem E-Rezept auf Ihrer Versichertenkarte erhalten Sie in der Apotheke einen Einreichbeleg, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Viele Krankenkassen erstatten Ihnen die Ausgaben für Hametum® als freiwillige Leistung bis zu einem jährlichen Maximalbetrag. Bitte fragen Sie jedoch im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse an, ob Hametum® von dieser erstattet wird. Es können kassenabhängige Sonderregelungen gelten, die eine Erstattung ausschließen. Weitere Informationen und eine Übersicht der Krankenkassen mit deren Erstattungsbeträgen finden Sie unter